Konferenzdolmetschen
Simultandolmetschen in eine andere Fremdsprache
Dolmetschaufträge werden stunden- bzw. tageweise als Festbuchung berechnet. Angefangene Stunden gelten als volle Stunden. Ab 17 Uhr und am Wochenende bzw. an Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % erhoben. Die Zeit des Hin- und Rückweges wird der reinen Dolmetschzeit hinzugefügt und mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
Spesen wie Verpflegung, Übernachtung und Fahrtkosten werden zu Lasten des Auftraggebers berechnet.
Stundensatz nach Vereinbarung
Konsekutivdolmetschen in einer Fremdsprache
Dolmetschaufträge werden stunden- bzw. tageweise als Festbuchung berechnet. Angefangene Stunden gelten als volle Stunden. Ab 17 Uhr und am Wochenende bzw. an Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % erhoben. Die Zeit des Hin- und Rückweges wird der reinen Dolmetschzeit hinzugefügt und mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
Spesen wie Verpflegung, Übernachtung und Fahrtkosten werden zu Lasten des Auftraggebers berechnet.
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